Amazon Artikel zum Verkauf anlegen: Droht der Entzug aller Schreibrechte?
Amazon hat die Darstellung und den Ablauf bei der Produktneuanlage zum Verkauf vollständig überarbeitet. Auffallend in diesem Zusammenhang ist, dass Amazon hierbei nur noch von “Vorschlägen” oder “Empfehlungen” für die Artikelseiten spricht. Ist das die Vorbereitung für den Wegfall von individuellen Schreibrechten bei Amazon Produktlistings?
Wer in letzter Zeit neue Artikel direkt in Seller Central anlegt oder bearbeitet hat, wird bemerkt haben, dass es ein neues Layout gibt, mit dem Amazon sowohl die Darstellung als auch die Abläufe bei der Content-Eingabe stark verändert hat:
Wer einen einzelnen Artikel oder Artikel mit Produktvarianten anlegen möchte, wird jetzt durch einen 8-Schritte-Prozess geleitet. Amazon macht es jetzt klarer, welche Informationen benötigt und wie eingegeben werden müssen. Dabei ist die Aufteilung, beginnend mit der Auswahl der Produktkategorie, nun übersichtlicher und einfacher gestaltet:
Varianten einfach und verständlich anlegen
Im neuen Layout lassen sich Varianten einfacher anlegen. Dabei kann das Varianten-Thema (früher häufig Variantendesign genannt) pro Kategorie ausgewählt und überprüft werden, welche Auswirkungen die Wahl von Size, Material, Color, ItemPackageQuantity uvm. jeweils auf die Parent-Child-Struktur eines Artikels hat.
Bilderupload überarbeitet
Der Bilderupload kommt nun mit einem frischen Layout daher. Es lassen sich jedoch immer noch nicht mehrere Bilder in einem Rutsch hochladen (“Bulk-Upload”).
“Vorschläge” und “Empfehlungen”
Mit der neuen Gestaltung macht Amazon an vielen Stellen klar, dass die eingestellten Inhalte nur Empfehlungen oder Vorschläge für ein Produktlisting sind. So wird über alle Schritte hinweg folgende Meldung sehr präsent angezeigt: “Wenn mehrere Verkäufer dasselbe Produkt über eine Detailseite verkaufen, kombinieren und präsentieren wir die besten Produktdaten, um Kunden*Kundinnen so das bestmögliche Einkaufserlebnis zu bieten.”
An allen Eingabefeldern wird vor der Texteingabe der Hinweis “Änderungen vorschlagen” eingeblendet:
Beim Bilderupload fällt der Hinweis “Ihre Bildempfehlungen” und “Laden Sie Ihre Empfehlungen für Bilder hoch” deutlich ins Auge:
All diese Meldungen geben Hinweise darauf, dass die Schreibrechte, Inhalte eines Artikels verändern zu können, nun nicht mehr alleine bei einem Anbieter oder gar dem Markeninhalter liegen. Es scheint vielmehr so, also wolle Amazon nun selbst darüber bestimmen wollen, welche Inhalte für Käufer angezeigt werden. Dabei können diese wohl aus verschiedenen Quellen stammen.
Schon in unserem Artikel “Schreibrechte Amazon” haben wir Aussagen vom Vendor- und Sellerservice gesammelt, die darauf hindeuten, dass Amazon sich verschiedenen Quellen für die Produktlistings bedient und dabei auch auf Quellen außerhalb von Amazon zuzugreifen versucht.
Der Anfang vom Ende von Amazon-SEO?
Wenn Amazon künftig selbst darüber entscheidet, welche Inhalte auf Produktdetailseiten präsentiert werden, wird Amazon auch darauf achtgeben, die Regeln für die Darstellung von Inhalten einheitlich umzusetzen. Schon jetzt ist in den sogenannten Style Guides je nach Kategorie sehr genau definiert, welche Inhalte wie für Titel, Bulletpoints und Bilder verwendet werden dürfen. Mit der automatisierten Erstellung der Produktdetailseiten wäre es nicht mehr möglich, die eigenen SEO-optimierten Inhalte zu nutzen. Das spezifische Platzieren von Keywords in Titel und Bulletpoints könnte damit hinfällig sein.
Neues Amazon Seller Logo
Im gleichen Zug der neuen Anpassungen hat Amazon auch ein neues Seller-Logo in sanftem Blau präsentiert. Ist dies ebenfalls ein Hinweis auf zukünftige Veränderungen im Seller-Bereich? Wir dürfen gespannt sein!