Änderungen bei FBA-Erstattungen ab 2025
Amazon hat für 2025 eine Reihe von Änderungen bei den Erstattungsrichtlinien für "Versand durch Amazon" (FBA) angekündigt. Diese Änderungen sollen die Prozesse transparenter und flexibler gestalten, stellen jedoch gleichzeitig neue Anforderungen an Seller. Während die Anpassungen für Erstattungsanträge und die Berechnung von Erstattungsbeträgen darauf abzielen, eine gerechtere Grundlage zu schaffen, könnten sie für viele Verkäufer zusätzlichen Aufwand bedeuten.
Nachdem Amazon schon angekündigt hatte den Zeitraum für berechtigte Erstattungsanträge zum 9. Januar 2025 zu ändern, wird nun zum 10. März 2025 auch die Erstattungsrichtlinien für verlorene oder beschädigte Einheiten im FBA-Lagerbestand angepasst.
Für Artikel, die vor einer Kundenbestellung verloren gehen oder beschädigt werden wird Amazon zukünftig anhand der errechneten Herstellungskosten erstatten und nicht mehr nach dem geschätzten Erlös (bezeichnet den geschätzten Verkaufspreis des Artikels, für den du eine Rückerstattung erhältst, abzüglich prozentualer Verkaufsgebühren und Versandgebühren)
Erstattungsanträge (09.01.2025)
- Verlorene oder beschädigte Artikel im Logistikzentrum: Antrag muss innerhalb von 60 Tagen nach Verlust- oder Schadensmeldung eingereicht werden.
- Kundenrücksendungen: Antrag zwischen 45 und 105 Tagen nach Erstattung oder Ersatzlieferung einreichen (nicht vor Ablauf von 45 Tagen).
- Artikel, die unterwegs verloren gehen: Antrag zwischen 15 und 75 Tagen nach Sendungserstellung einreichen (nicht vor Ablauf von 15 Tagen).
- Sendungen an Amazon (hier ändert sich nichts): Antrag spätestens 6 Monate nach Lieferung an Amazon stellen
Amazon macht es Sellern damit nicht leichter, ihr Geld bei verlorenen Einheiten zurückzubekommen.
Herstellungskosten (10.03.2025, für Artikel, die vor einer Kundenbestellung verloren gehen oder beschädigt werden)
- Amazon stellt eine Kostenschätzung basierend auf vergleichbaren Produkten bereit (Amazon, andere Verkäufer, Großhandel).
- Du kannst zukünftig eigene Herstellungskosten angeben oder die automatische Schätzung nutzen und später anpassen.
- Ab Ende Januar 2025: Verwaltung der Herstellungskosten im Portal “Beschädigter Lagerbestand und Rückerstattung” über die neue Seite “Herstellungskosten verwalten”.
Diese Änderungen bei den Erstattungsrichtlinien und den neuen Optionen zur Angabe der Herstellungskosten sollen für mehr Transparenz und Flexibilität sorgen, erfordern jedoch eine sorgfältige Anpassung der internen Prozesse, um alle Fristen und Neuerungen im Blick zu behalten.